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Die Pflicht zur Wahl – des Wahlpflichtfachs

WAHL und PFLICHT

Der WAHL-Aspekt: Man darf sich ein Fach auswählen. Der PFLICHT-Aspekt: Man muss – im Rahmen der Schulpflicht – ein Fach wählen.

Das Wahlpflichtfach ist ein reguläres Fach, das – im Rahmen der Schulpflicht – in den Klassenstufen 8, 9 und 10 gewählt wird. Die Benotung ist versetzungsrelevant.

 

FÜR WELCHEN ZEITRAUM WIRD GEWÄHLT?

Die dritte Fremdsprache wird für drei Jahre gewählt, da die Inhalte aufeinander aufbauen. Alle anderen Fächer werden in jedem Jahr neu gewählt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Klauser (klauser@hcog.de)
oder an
Herrn Vorbrodt (vorbrodt@hcog.de)

 

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