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Seit dem Schuljahr 2016/2017 ist das HCG ein inklusives Gym­nasium. Unser Ziel ist es, auf Grundlage der UN-Kinder­rechts­konvention von 1989 den bei uns angenommenen Schüler*innen im Sinne der Chancen­gleichheit das Recht auf höchst­mögliche Bildung zu ermöglichen, unab­hängig von Geschlecht, der sexuellen Orientierung, von der Herkunft oder den sozialen und ökonomischen Lern­voraus­setzungen und Lernbedürfnissen.

Wir möchten die Potentiale aller Schülerinnen und Schüler för­dern, die der begabten und die derer, die eine Förderung benö­tigen. Wie wir dies umsetzen, sehen Sie auf dieser Seite. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich.

Barbara Lakmes,  Inklusionsbeauftragte am HCG, lakmes@hcog.de

SONDERPÄDAGOGISCHER FÖRDERBEDARF

Barbara Lakmes

 

VERGLEICHBARE BEEINTRÄCHTIGUNGEN

    • ADHS
    • Diabetis
    • Depressionen
    • Epilepsie
    • Organ. Krankheit

Barbara Lakmes


 Übergang von der Sprachlern- in die Regelklasse

In zwei Sprachlernklassen lernen Schüler*innen, die aus dem Ausland zugezogen sind, Deutsch. Darüber hinaus Englisch, Geschichte, Politik und Nawi.

Nach einer gewissen Zeit legen sie die B1-Prüfung ab und können nach bestandener Prüfung und guten Leistungen in den übrigen Fächern probeweise in eine Regelklasse am HCG aufgenommen werden.

In einer Klassenkonferenz beraten die Klassen- und Fachlehrer*innen nach Ablauf der Probezeit, ob der Verbleib an unseren Gymnasium ratsam und erfolgversprechend ist.

Verbleibt der Schüler/ die Schülerin in der Regelklasse, hat er/ sie zwei Jahre lang Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, z.B. auf eine Arbeitszeitverlängerung, auf die Verwendung eines Wörterbuchs. Dieser Nachteilsausgleich wird mit den Schüler*innen, mit deren Eltern und den Klassenlehrer*innen erarbeitet und in der Klassenkonferenz abgestimmt.

Wir bieten den ehemaligen Schülerinnen und Schülern aus der Sprachlernklasse außerdem im Rahmen einer temporären Lerngruppe zwei Wochenstunden zusätzlichen Deutschunterricht an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an schuster@hcg-berlin.de.


Maciré Schuster                                       

 Begabungsförderung

Am HCG wurde vor fünf Jahren die Temporäre Lerngruppe „Begabungsförderung“ gegründet. Begabte Schüler*innen arbeiten in einer kleinen Gruppe während der Unterrichtszeit an besonders kniffeligen Aufgaben, Konstruktionen und in Projekten. Den versäumten Unterrichtsstoff holen sie selbständig nach.

Darüber hinaus haben im vergangenen Schuljahr das Projekt „Philosophieren und Forschen“ und die AG „Das schwarze Auge“ stattgefunden.

Falls ihr Kind eine Hochbegabung hat, vielleicht auch nur in einem Teilbereich, dann kontaktieren Sie uns. Darüber hinaus möchten wir auch Schüler*innen fördern, die eine ausgeprägte Problemlösungskompetenz haben.

Wir bieten Ihnen neben der Temporären Lerngruppe weitere fördernde Maßnahmen an: Die Teilnahme an Begabungskursen in Kooperation mit dem Kant-Gymnasium in Spandau und die „Digitale Drehtür“, einem bundesweiten Programm für Hochbegabte (www.digitale-drehtuer.de).

Genauere Informationen erhalten Sie von Herrn Lehmann: KLehmann@hcog.de


Karsten Lehmann

 Sonderpädagogische Förderbedarfe

An unserer Schule lernen Schüler*innen mit unterschiedlichen Förderbedarfen, die entweder von der Grundschule mitgebracht oder bei uns in einem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren ermittelt werden. Das Ziel ist es, einen bestimmten Nachteil durch die Gewährung eines Nachteilsausgleichs zu berücksichtigen.

Die Initiative zum sonderpädagogischen Feststellungsverfahren kann von den Eltern oder der Schule ausgehen und basiert auf medizinischen Gutachten, Testungen und Beobachtungen. Die Entscheidung obliegt dem SIBUZ Spandau>, mit dem wir eng zusammenarbeiten.

Erhält eine Schülerin/ ein Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf, so legen wir gemeinsam mit den Eltern, der Schülerin/ dem Schüler und Klassen- und Fachkolleg*innen im Rahmen einer Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich fest, der jährlich angepasst wird oder evtl. auch ausläuft.

Bis auf den Förderschwerpunkt GE werden alle Schüler*innen dieser Klasse zielgleich unterrichtet, d.h., dass alle die gleichen Leistungskontrollen schreiben.

Wenn Ihr Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf an unsere Schule wechselt oder Sie eine Beratung diesbezüglich wünschen, wenden Sie sich bitte an Barbara Lakmes, inklusion-am-hcg@hcog.de.


Barbara Lakmes

 GE

Seit dem Schuljahr 2020/21 nehmen wir in jedem Jahrgang drei Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt GE (Geistige Entwicklung) auf. In diesen Klassen 7f wird die Klassenfrequenz auf max. 24 Schüler*innen abgesenkt. Die drei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt GE werden während der gemeinsamen und Unterrichtszeit und in den Stunden in der Kleingruppe von einer Sonderpädagogin und einer pädagogischen Unterrichtshilfe unterrichtet. Auf ihrem Stundenplan stehen lebenspraktische Tätigkeiten.

Die übrigen Schüler*innen der Klasse durchlaufen das Gymnasial-Curriculum und werden zielgleich unterrichtet, d.h., dass alle die gleichen Leistungskontrollen schreiben.

Im Schuljahr 2021/2022 startet unser Schulversuch. Sie können Ihre Kinder gerne ab Februar ausdrücklich für diese Klasse 7f anmelden, wenn Ihnen dieses Konzept gefällt und Sie gelebte Inklusion unterstützten möchten.

Kontakt:  inklusion-am-hcg@hcog.de

 Vergleichbare Beeinträchtigungen

Schüler*innen, die eine der aufgeführten Beeinträchtigung haben, können wir mit einem sogenannten Nachteilsausgleich unterstützen. In jedem Fall beschließen wir auf Grundlage einer Diagnose, die nicht älter als 6 Monate ist, in einem Treffen mit den Klassenlehrer*innen, den Eltern und den betroffenen Schüler*innen, welche Maßnahmen geeignet sind, den durch die Beeinträchtigung entstandenen Nachteil auszugleichen. Dieser Nachteilsausgleich wird alle 6 Monte angepasst bzw. wieder aufgehoben.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.

Kontakt:  inklusion-am-hcg@hcog.de

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