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Elternvertretung

Elternvertretung

In der Gesamtelternversammlung (GEV) sind die Erziehungsberechtigten vertreten.
Aus ihr heraus werden die Gremienvertreterinnen und Gremienvertreter gewählt.

Die Elternbeteiligung ist im Schulgesetz des Landes Berlin geregelt:

Die Elternvertretung nimmt die Interessen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und übt die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in der Schule aus.

Die Elternvertretung soll an der Planung von Veranstaltungen der Schule beteiligt werden, die der Erweiterung des Unterrichtsangebots dienen.

Sie kann im Einvernehmen mit der Schulkonferenz zur ergänzenden pädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in eigener Verantwortung einrichten.

Berliner Schulgesetz, § 88 Absatz 3 

 

 

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