Die Elternseite
Nur gemeinsam
mit Schülern, Lehrern und Eltern
lässt sich ein modernes Schulleben gestalten.
Elternsprecher der Schule
Thomas Stolt
Stellvertretende Elternsprecher/innen der Schule
Fragen, Wünsche, Anregungen?
Wir freuen uns über aktive Eltern!
Aufgaben und Rechte der Elternvertretung
In der Gesamtelternversammlung (GEV) sind die Erziehungsberechtigten vertreten.
Aus ihr heraus werden die Gremienvertreterinnen und Gremienvertreter gewählt.
Die Elternbeteiligung ist im Schulgesetz des Landes Berlin geregelt:
Die Elternvertretung nimmt die Interessen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und übt die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in der Schule aus.
Die Elternvertretung soll an der Planung von Veranstaltungen der Schule beteiligt werden, die der Erweiterung des Unterrichtsangebots dienen.
Sie kann im Einvernehmen mit der Schulkonferenz zur ergänzenden pädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in eigener Verantwortung einrichten.
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten
an der Schule
Die Erziehungsberechtigten können und sollen aktiv und eigenverantwortlich bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele mitwirken. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten.
Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten an der Schule ist im Berliner Schulgesetz in den Paragraphen §88 bis §91 geregelt.
Dazu werden in jeder Klasse je zwei Klassenelternsprecher gewählt. Aus diesen Klassenelternsprechern setzt sich die Gesamtelternvertretung (GEV) zusammen. Diese wählt aus ihrer Mitte den Elternsprecher der Schule sowie bis zu 3 Stellvertreter. Weiterhin werden eine Reihe von Gremienvertretern für die diversen Gremien in der Schule, wie Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen, usw. gewählt.
Eine weitere Möglichkeit der Mitwirkung in der Schule bietet der Förderverein. Fördervereine bringen Menschen rund um die Schule zusammen: Eltern, Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher, Kinder, Jugendliche, ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie Menschen aus der Nachbarschaft können sich im Förderverein engagieren. Sie unterstützen die Einrichtung und bringen Projekte auf den Weg, die es ohne den Verein nicht gebe. Ihre Hilfe ist dabei ehrenamtlich. Ob handwerkliches Geschick oder Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit – Eltern können ihr Wissen und ihre eigenen Stärken einbringen.
Elternvertreter/innen in den Gremien
in Schulkonferenz, Gesamtkonferenz der Lehrer*innen, Gesamtschülervertretung und Bezirkselternausschuss
bald hier
Nützliche Links
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend
Was kann ich gegen Cybermobbing tun?
Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport
Rechtsvorschriften etc.
Informationen für Berliner Eltern mit Schulkindern
Landeselternausschuss
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