Versetzungsregelung
Regelungen für das Bestehen der Probezeit und für die Versetzung am Schuljahresende am HCG
Die Probezeit ist bestanden bzw. die Versetzung wird erreicht, wenn
- die Noten in allen Fächern mindestens „4“ lauten,
- in einem Fach eine „5“, in allen anderen Fächern eine „4“ erreicht wird,
- zwei Fächer mit „5“ bewertet werden und diese Fünfen ausgeglichen werden können (s.u.),
- ein Fach mit der Note „6“ ausgeglichen werden kann.
Ausgleichsregelungen:
Unterscheidung zwischen Kernfächern und anderen Fächern:
Kernfächer in den 7. Klassen:
Deutsch, Mathematik, die beiden Fremdsprachen
Kernfächer in den 5. Klassen:
a.) Bilinguale Klasse: Deutsch, Mathematik, die beiden Fremdsprachen
b.) Naturwissenschaftliche Klasse: Deutsch, Mathematik, Englisch, NaWi
Ausgeglichen können werden:
- Zweimal „5“ in Nicht-Kernfächern durch zwei weitere Fächer mit mindestens der Note „3“,
- eine „5“ in einem Kernfach und eine „5“ in einem weiteren Fach durch zwei weitere Fächer mit der Note „3“, wobei ein Ausgleichsfach eine Kernfach sein muss,
- eine „6“ in einem Nicht-Kernfach durch mindestens zwei Fächer mit der Note „2“.
Die Probezeit ist nicht bestanden, bzw. die Versetzung nicht erreicht, wenn…
- zwei Kernfächer mit der Note „5“ bewertet werden,
- ein Kernfach mit der Note „6“ bewertet wird,
- zwei Fächer mit der Note „5“ bewertet werden und es keinen Ausgleich gibt,
- ein Fach mit der Note „5“ und eine Fach mit der Note „6“ bewertet wird,
- mehr als zwei Fächer mit der Note „5“ bewertet werden.