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FAQ MSA

 FAQ zum Mittleren Schulabschluss (MSA)

Was ist der Mittlere Schulabschluss (MSA)?

Der MSA ist der am Ende der 10. Klasse erreichbare Schulabschluss.

In welchen Fächern werde ich geprüft?

In der 10. Klasse finden die MSA-Prüfungen im 2. Halbjahr statt. In Mathematik, der ersten Fremdsprache (Englisch oder Französisch) und Deutsch gibt es schriftliche Prüfungen mit zentraler Themenstellung für alle Berliner Schülerinnen und Schüler. In der ersten Fremdsprache gibt es zusätzlich eine mündliche Prüfung. In den schriftlichen Prüfungen geht es darum, entsprechend den zwischen den Bundesländern vereinbarten Bildungsstandards nachzuweisen, dass man die entsprechenden Kompetenzen erworben hat. Eure Fachlehrerinnen und Fachlehrer können euch genauer erklären, was das in den einzelnen Fächern bedeutet. Genauso verhält es sich bei der mündlichen Prüfung in der ersten Fremdsprache.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen zudem die sogenannte “Prüfung in besonderer Form” (Präsentationsprüfung) ablegen. Die Präsentationsprüfung (§ 41 Sek I-VO) findet in einem weiteren in der Jahrgangsstufe 10 unterrichteten Fach oder Lernbereich des Pflicht- oder Wahlpflichtunterrichts statt: Ges, Geo, Eth, Bio, Che, Phy, Mu, Ku, Sp, 2.FS, Wahlpflichtfach (ohne „Sprache und Literatur“ und ohne „Mathematik/Physik“).

Wie lange dauern die Prüfungen?

Die schriftlichen Prüfungen dauern in Deutsch 180 Minuten, in der Fremdsprache 150 Minuten und in Mathematik 135 Minuten. 

Die mündlichen Prüfungen in der ersten Fremdsprache werden grundsätzlich als Partnerprüfungen mit zwei Kandidaten durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen dauern 10 bis 12 Minuten.

Die Dauer der “Prüfung in besonderer Form” beträgt bei Gruppenprüfungen pro Gruppenmitglied etwa 10 Minuten zum Präsentieren (ergibt bei z.B. drei Schülerinnen/Schülern 30 Minuten). Nach der Präsentation folgt noch einmal ein kürzeres Prüfungsgespräch, in dem ihr zu eurer Präsentation befragt werdet. Dieses Gespräch dauert bei 3 Schülerinnen/Schülern etwa noch einmal 15 Minuten. 

Bei einer Einzelprüfung dauern beide Prüfungsabschnitte 20 Minuten.

Wer prüft?

An der Schule wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Vorsitzender ist der Schulleiter.

Außerdem gehören zwei von ihm benannte Lehrkräfte dazu. 

Die schriftlichen Prüfungen werden von deiner Fachlehrerin/deinem Fachlehrer korrigiert und benotet. In notwendigen Fällen überprüft sie außerdem ein Zweitkorrektor.

Für die mündlichen Prüfungen werden Fachausschüsse gebildet, zu denen eine Lehrkraft als Prüfer und eine weitere Lehrkraft als Protokollant gehören. 

Bei der Präsentationsprüfung prüft dich in der Regel die Lehrerin/der Lehrer, der dich auch bei deiner Vorbereitung der Präsentation beraten und begleitet hat.

Wann wird geprüft?

Die schriftlichen Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:

Deutsch19. April 2023
1. Fremdsprache4. Mai 2023
Mathematik9. Mai 2023

Weitere Informationen und Termine entnimm bitte dem gesonderten Informationsblatt von der MSA-Informationsveranstaltung und dem Aushang im Foyer unserer Schule.

Wann erfahre ich die Ergebnisse?

Das Ergebnis der Präsentationsprüfung wird einen Tag nach der letzten Präsentationsprüfung, die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden nach den Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres mitgeteilt.

Wann habe ich den Mittleren Schulabschluss bestanden?

Der Mittlere Schulabschluss besteht aus dem Prüfungsteil (Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik, Prüfung in besonderer Form) sowie dem Jahrgangsteil. Um den Mittleren Schulabschluss zu erwerben müssen beide Teile bestanden werden.

Prüfungsteil

Der Prüfungsteil für den MSA ist bestanden, wenn alle vier Prüfungen mit mindestens „ausreichend“ bestanden wurden.

Eine „Fünf“ kann ausgeglichen werden durch mindestens eine „Drei“ in einem anderen Prüfungsfach.

Ist dies nicht der Fall, kann eine zusätzliche mündliche Prüfung in schriftlich geprüften Fächern stattfinden. Die Wertung schriftlich : mündlich liegt dabei bei 2:1.

Jahrgangsteil

Der Jahrgangsteil ist bestanden, wenn folgende Bedingungen bei den Jahrgangsnoten am Ende des Schuljahres erfüllt sind:

-höchstens 2 „Fünfen“ oder

-durch Erfüllen der Ausgleichsregelung

Ausgeglichen werden können:

-Drei „Fünfen“ (Ausgleich durch 2 „Dreien“)

-Eine „Sechs“ ( Ausgleich durch 2 „Zweien“)

-Eine „Fünf“ und eine „Sechs“ (Ausgleich durch 2 „Zweien“)

Einschränkungen für die Kernfächer (Deutsch, 1. Fremdsprache, Mathematik)

-Eine „Fünf“ in einem Kernfach kann nur durch eine „Drei“ in einem Kernfach ausgeglichen werden

-Es darf höchstens ein Kernfach mit „Fünf“ bewertet werden

-Eine „Sechs“ in einem Kernfach kann nicht ausgeglichen werden

Wenn die Jahrgangsnoten zum Bestehen des MSA nicht ausreichen, kann u.U. eine Nachprüfung gemacht werden.

Was ist denn das „Besondere“ an der „Prüfung in besonderer Form“ (Präsentationsprüfung)?

  1. Du wählst dir das Thema in Absprache mit deinen Gruppenmitgliedern und dem gewünschtenFachlehrer/Fachlehrerin selber aus. Das Thema muss allerdings zuvor vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Thematik muss sich an den Standards, wie sie für das Ende der 10. Jahrgangsstufe im Rahmenplan des Faches formuliert sind, orientieren. Aber auch Beiträge zuWettbewerben, die nicht zu dieser Thematik gehören, z. B. ein Beitrag zu “Jugend forscht” kann ein geeignetes Thema sein. Es ist deshalb wichtig, dass du dich im Vorfeld in dem gewünschten Fach von deiner Fachlehrerin/deinem Fachlehrer beraten lässt.
  2. Du musst dich über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen mit dem Thema beschäftigen.
  3. Du musst eine Präsentation zu dem Thema vorbereiten. Foliendarstellungen, Plakate,Videoproduktionen, Experimente und anderes können vorgestellt werden.
  4. Außerdem wird diese Prüfung als Gruppenprüfung durchgeführt. Du schließt dich also mit maximal drei Mitschülerinnen/Mitschülern zusammen und bereitest mit ihnen eine gemeinsame Präsentation vor, z.B. indem ihr die Präsentation in unterschiedliche Teile gliedert, so dass jeder einen Teil, seinen individuellen Schwerpunkt, vorstellt. Jeder von euch bekommt die gleiche Zeit (10 Minuten), so dass nicht einer für alle reden kann. Nur auf Antrag und in ganz besonderen Ausnahmefällen kannst du auch allein eine Präsentation halten und dich einzeln prüfen lassen.
  5. Die Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem darauf bezogenen, sich anschließendenPrüfungsgespräch. Bei der “Prüfung in besonderer Form” geht es darum, dass du das Ergebnis deinerArbeit präsentierst und anschließend erfolgreich ein Prüfungsgespräch über dieses Thema mit denPrüfern führst.