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Eltern-2

Nur gemeinsam
mit Schülern, Lehrern und Eltern
lässt sich ein modernes Schulleben gestalten.

Elternsprecher der Schule

Thomas Stolt

Stellvertretende Elternsprecher/innen der Schule

Petra Alten   Andrea Drömer   Lars Mahling

Fragen, Wünsche, Anregungen?

Reden Sie mit uns. – Mailen Sie uns.

Wir freuen uns über aktive Eltern!

Aufgaben und Rechte der Elternvertretung

In der Gesamtelternversammlung (GEV) sind die Erziehungsberechtigten vertreten.
Aus ihr heraus werden die Gremienvertreterinnen und Gremienvertreter gewählt.

Die Elternbeteiligung ist im Schulgesetz des Landes Berlin geregelt:

Die Elternvertretung nimmt die Interessen der Erziehungsberechtigten in der von ihren Kindern besuchten Schule gegenüber den Schulbehörden wahr und übt die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in der Schule aus.

Die Elternvertretung soll an der Planung von Veranstaltungen der Schule beteiligt werden, die der Erweiterung des Unterrichtsangebots dienen.

Sie kann im Einvernehmen mit der Schulkonferenz zur ergänzenden pädagogischen Förderung der Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts in eigener Verantwortung einrichten.

Berliner Schulgesetz, § 88 Absatz 3 

Gremien­vertreter/innen

in Schulkonferenz, Gesamtkonferenz der Lehrer*innen, Gesamtschülervertretung und Bezirkselternausschuss

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Nützliche Links

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend
Was tun gegen Cybermobbing?

Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport
Rechtsvorschriften etc.

Informationen für Berliner Eltern mit Schulkindern
Landeselternausschuss