Bildungsgänge
Die profilierten Bildungsgänge
ab Klasse 5
Unsere grundständigen Klassen haben ein besonderes Profil:
Es werden
- eine bilinguale Klasse mit der das Profil prägenden Fremdsprache Englisch und Französisch ab Klasse 5
- und eine naturwissenschaftliche Klasse eingerichtet.
Beide Bildungsgänge sind für die ganze Gymnasialzeit (also von Klasse 5 bis zum Abitur) konzipiert, können aber zwischendrin verlassen werden. Die Vermittlung einer breiten gymnasialen Grundbildung steht im Vordergrund, d.h., der allgemeine Fächerkanon entspricht im Wesentlichen dem der Regelklassen, allerdings unterscheidet sich die Stundentafel teilweise von der in der Grundschule.
Bilingualer Unterricht ab Klasse 5
Seit 2014 bietet das HCG die Möglichkeit, einige Sachfächer auf englischer Sprache zu belegen. Auf diese Weise kann die Fremdsprache in anderen, lebensnahen Kontexten als im herkömmlichen Englischunterricht angewendet werden. Dabei dient die Sprache nur als Medium und kann von den Schülerinnen und Schülern freier genutzt werden, als im Fremdsprachenunterricht.
Die bilinguale Klasse 5a stellt sich vor (Video-Clips>)
INHALTLICHE FESTLEGUNGEN
Klasse 5 und 6
Kennzeichen des bilingualen Zuges ist es, dass ab Klasse 7 ein bis zwei Sachfächer in englischer Sprache unterrichtet werden. Zur Vorbereitung des bilingualen Unterrichts wird zunächst in Klasse 5 und 6 der Englischunterricht verstärkt, ab Klasse 6 wird dann der Unterricht in den Fächern Geografie und Geschichte etwas umfangreicher. Weiterhin wird ab Klasse 5 als zweite Fremdsprache Französisch unterrichtet.
Klasse 7 – 10 / Sekundarstufe I
- bilingualer Unterricht im Fach Geografie ab Klasse 7;
- bilingualer Unterricht im Fach Geschichte ab Klasse 9;
Sekundarstufe II
- Englisch muss als Leistungsfach gewählt werden
- Ein bilingual unterrichtetes Sachfach (Geschichte oder Geografie) muss als Prüfungsfach gewählt werden
- Teilnahme am Cambridge Certificate Course mit der Möglichkeit, das bekannteste englische Sprachzertifikat (Cambridge Certificate) abzulegen.
AUFNAHME in den bilingualen Zug
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sollten in den Hauptfächern am Ende der vierten Klasse mindestens „gut“ sein, um den höheren Anforderungen des bilingualen Zuges zu entsprechen.
AUSSCHEIDEN aus dem bilingualen Zug
Ein Ausscheiden aus dem bilingualen Zug ist entsprechend der Richtlinien der „AV bilingualer Unterricht“ „erstmals nach zwei Schuljahren möglich, danach am Ende der Jahrgangsstufe 10“. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist in Ausnahmefällen möglich.
BEWERTUNG
Die Bewertung im Sachfach erfolgt entsprechend den schulinternen Kriterien für Leistungsmessung; dabei „dient die Zielfremdsprache primär der Vermittlung von fachlichen Inhalten. Dementsprechend werden die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage ihrer sachfachlichen und fachsprachlichen Kompetenz bewertet. Bei der Bewertung werden Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit angemessen berücksichtigt.“ („AV bilingualer Unterricht“).
FAQs zum Bilingualen Zug am HCG
Der naturwissenschaftliche Zug
Inhaltliche Festlegungen
Klasse 5 und 6
Im naturwissenschaftlichen Zug werden das Fach Naturwissenschaften und die englische Sprache verstärkt unterrichtet. Ausgehend von einem möglichst experimentellen Zugang zu den naturwissenschaftlichen Inhalten ermöglicht der größere Stundenumfang bereits früher eine stärkere Durchdringung des Stoffes als in den Regelklassen. In Klasse 6 werden informationstechnische Grundlagen vermittelt.
Sekundarstufe I (Klasse 7 – 10)
- zusätzlicher Unterricht in Biologie, Chemie und Physik in Klasse 7 und 8
- in Klasse 9 und 10 ein MINT-Fach als Wahlpflichtfach
Stundentafel für Klasse 5 bis 10 >>>
Sekundarstufe II
- Belegen einer Naturwissenschaft als Leistungsfach
- ein weiteres Prüfungsfach muss Mathematik oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik sein.
ALLGEMEINES zur OBERSTUFE
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Schülerinnen und Schüler, die die Profilierung nicht fortsetzen möchten, können ohne zusätzliche Beschränkungen aus dem allgemeinen Fächerangebot der Schule wählen.
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