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Versetzungsregelung

Regelungen für das Bestehen der Probezeit und für die Versetzung am Schuljahresende am HCG

Die Probezeit ist bestanden bzw. die Versetzung wird erreicht, wenn

  • die Noten in allen Fächern mindestens „4“ lauten,
  • in einem Fach eine „5“, in allen anderen Fächern eine „4“ erreicht wird,
  • zwei Fächer mit „5“ bewertet werden und diese Fünfen ausgeglichen werden können (s.u.),
  • ein Fach mit der Note „6“ ausgeglichen werden kann.

 

Ausgleichsregelungen:

Unterscheidung zwischen Kernfächern und anderen Fächern:

Kernfächer in den 7. Klassen:
Deutsch, Mathematik, die beiden Fremdsprachen

Kernfächer in den 5. Klassen:
a.) Bilinguale Klasse: Deutsch, Mathematik, die beiden Fremdsprachen
b.) Naturwissenschaftliche Klasse: Deutsch, Mathematik, Englisch, NaWi

Ausgeglichen können werden:

  • Zweimal „5“ in Nicht-Kernfächern durch zwei weitere Fächer mit mindestens der Note „3“,
  • eine „5“ in einem Kernfach und eine „5“ in einem weiteren Fach durch zwei weitere Fächer mit der Note „3“, wobei ein Ausgleichsfach eine Kernfach sein muss,
  • eine „6“ in einem Nicht-Kernfach durch mindestens zwei Fächer mit der Note „2“.

Die Probezeit ist nicht bestanden, bzw. die Versetzung nicht erreicht, wenn…

  • zwei Kernfächer mit der Note „5“ bewertet werden,
  • ein Kernfach mit der Note „6“ bewertet wird,
  • zwei Fächer mit der Note „5“ bewertet werden und es keinen Ausgleich gibt,
  • ein Fach mit der Note „5“ und eine Fach mit der Note „6“ bewertet wird,
  • mehr als zwei Fächer mit der Note „5“ bewertet werden.